Lohnsteuerhilfeverein
Waldeck e.V.
Mitgliedschaft
Als Lohnsteuerhilfeverein bieten wir überwiegend Arbeitnehmern, Beamten und Rentnern unsere Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft an. Dabei unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§4 Nr.11 StBerG), die festlegt, welche Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft bestehen.
Die Mitgliedschaft ermöglicht eine Beratung von Mitgliedern in Steuersachen, wenn diese Einkünfte
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> aus nichtselbständiger Arbeit
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> aus wiederkehrenden Bezügen
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> aus Unterhaltsleistungen
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> aus Kapitalvermögen
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> Vermietung und Verpachtung
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> aus privaten Veräußerungsgeschäften
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(Diese Einnahmen dürfen insgesamt einen Wert von 18.000 Euro bei Ledigen/ 36.000 Euro bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen. (seit 01.01.2020)
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beziehen und/oder Einnahmen